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   OLG Hamm, 07.04.2011 - II-5 WF 61/11   

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OLG Hamm, 07.04.2011 - II-5 WF 61/11 (https://dejure.org/2011,38597)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.04.2011 - II-5 WF 61/11 (https://dejure.org/2011,38597)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. April 2011 - II-5 WF 61/11 (https://dejure.org/2011,38597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • AG Altena - 8a FH 33/10
  • OLG Hamm, 07.04.2011 - II-5 WF 61/11
 
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  • OLG Schleswig, 21.05.2007 - 15 WF 136/07

    Klauselerteilung für Titel im vereinfachten Unterhaltsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2011 - 5 WF 61/11
    Zur Begründung macht er zunächst unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Schleswig vom 21.5.2007 - 15 WF 136/07 - geltend, dass es keiner qualifizierten Vollstreckungsklausel bedürfe.

    Da sich aber die Rechtspflegerin in diesem Fall für zuständig erklärt hat und das wahrgenommene Geschäft nach § 8 Abs. 5 RPflG jedenfalls wirksam ist, muss sich zugunsten des Antragstellers nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz auch der Rechtsbehelf danach richten (vgl. OLG Schleswig, OLGReport 2008, 242; KG, Rpfleger 1998, 65; Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Aufl. § 8 RPflG Rn. 5).

    Die Aufnahme der Bedingung in die Beschlussformel hat zur Folge, dass die Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen stattgebenden Beschluss den Nachweis des antragstellenden Landes voraussetzt, dass die Bedingung eingetreten ist, dass es also die Festsetzung erreichende Unterhaltsvorschussleistungen laufend gezahlt hat (§ 726 ZPO, vgl. BGH, FamRZ 1992, 797/799 zu § 90 Abs. 2 BSHG; OLG Schleswig, MDR 2010, 752 unter ausdrücklicher Aufgabe der früheren Entscheidung OLGReport 2008, 242; OLG Stuttgart, a.a.O.).

  • OLG Schleswig, 15.02.2010 - 15 UF 160/09

    Erteilung der Vollstreckungsklausel im vereinfachten Verfahren zur Errichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2011 - 5 WF 61/11
    Diese aufschiebende Bedingung ist auch in die Beschlussformel der dem Antrag auf Festsetzung künftiger Leistungen stattgebenden Entscheidung aufzunehmen (OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O., OLG Schleswig, MDR 2010, 752; vgl. auch die Fassung des Tenors bei BGH, FamRZ 2008, 1428; a.A. möglicherweise OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1796/1797).

    Die Aufnahme der Bedingung in die Beschlussformel hat zur Folge, dass die Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen stattgebenden Beschluss den Nachweis des antragstellenden Landes voraussetzt, dass die Bedingung eingetreten ist, dass es also die Festsetzung erreichende Unterhaltsvorschussleistungen laufend gezahlt hat (§ 726 ZPO, vgl. BGH, FamRZ 1992, 797/799 zu § 90 Abs. 2 BSHG; OLG Schleswig, MDR 2010, 752 unter ausdrücklicher Aufgabe der früheren Entscheidung OLGReport 2008, 242; OLG Stuttgart, a.a.O.).

    Ausreichend ist aber auch jede andere Zeugnisurkunde (§ 418 Abs. 1 ZPO) der zahlenden Behörde, die mit Dienstsiegel und Unterschrift Höhe und Art der Leistung urkundlich bezeugt (vgl. OLG Schleswig, MDR 2010, 752; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 727 Rn. 42 Fn. 217 m.w.N.).

  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 34/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren auf

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2011 - 5 WF 61/11
    Diese aufschiebende Bedingung ist auch in die Beschlussformel der dem Antrag auf Festsetzung künftiger Leistungen stattgebenden Entscheidung aufzunehmen (OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O., OLG Schleswig, MDR 2010, 752; vgl. auch die Fassung des Tenors bei BGH, FamRZ 2008, 1428; a.A. möglicherweise OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1796/1797).

    Der BGH hat in seinem Beschluss vom 28.5.2008 (FamRZ 2008, 1428) der von ihm gewählten Formulierung des Tenors nach, eine einfache Bestätigung der Kreiskasse über den gezahlten Unterhalt zum Nachweis der Zahlung des Unterhaltsvorschusses für ausreichend erachtet.

  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2011 - 5 WF 61/11
    Der Anspruchsübergang steht damit unter der aufschiebenden Bedingung der künftigen Leistungsgewährung (BGH, a.a.O.; OLG Köln, FamRZ 2003, 107/108; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1769; OLG Schleswig, FamRZ 2008, 1092; vgl. auch BGH,FamRZ 1992, 797/799 zu § 90 Abs. 2 BSHG).

    Die Aufnahme der Bedingung in die Beschlussformel hat zur Folge, dass die Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen stattgebenden Beschluss den Nachweis des antragstellenden Landes voraussetzt, dass die Bedingung eingetreten ist, dass es also die Festsetzung erreichende Unterhaltsvorschussleistungen laufend gezahlt hat (§ 726 ZPO, vgl. BGH, FamRZ 1992, 797/799 zu § 90 Abs. 2 BSHG; OLG Schleswig, MDR 2010, 752 unter ausdrücklicher Aufgabe der früheren Entscheidung OLGReport 2008, 242; OLG Stuttgart, a.a.O.).

  • OLG Schleswig, 24.01.2008 - 13 WF 202/07

    Zwangsvollstreckung aus Unterhaltstiteln der Unterhaltsvorschusskasse

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2011 - 5 WF 61/11
    Der Anspruchsübergang steht damit unter der aufschiebenden Bedingung der künftigen Leistungsgewährung (BGH, a.a.O.; OLG Köln, FamRZ 2003, 107/108; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1769; OLG Schleswig, FamRZ 2008, 1092; vgl. auch BGH,FamRZ 1992, 797/799 zu § 90 Abs. 2 BSHG).

    Schließlich vermag allein der Umstand, dass nach materiellem Recht die Aufnahme einer entsprechenden Formulierung in die Beschlussformel geboten gewesen wäre, ein vom eindeutigen Wortlaut abweichendes Verständnis des Titels nicht zu rechtfertigen (a.A. wohl OLG Schleswig, FamRZ 2008, 1092).

  • OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 16 WF 188/03

    Vereinfachtes Verfahren über Minderjährigenunterhalt: Prozessstandschaft der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2011 - 5 WF 61/11
    § 7 Abs. 4 Satz 1 UVG gibt dem Land die Möglichkeit, prozessual einen noch nicht nach § 7 Abs. 1 UVG übergegangenen Unterhaltsanspruch des Kindes geltend zu machen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1796).

    Diese aufschiebende Bedingung ist auch in die Beschlussformel der dem Antrag auf Festsetzung künftiger Leistungen stattgebenden Entscheidung aufzunehmen (OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O., OLG Schleswig, MDR 2010, 752; vgl. auch die Fassung des Tenors bei BGH, FamRZ 2008, 1428; a.A. möglicherweise OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1796/1797).

  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 104/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2011 - 5 WF 61/11
    Materiellrechtlich können die künftigen Unterhaltsansprüche des Kindes nur dann und insoweit auf das Land übergehen, als für das Kind in Zukunft tatsächlich Unterhaltsvorschussleistungen erbracht werden (BGH, FamRZ 2008, 1433 Tz. 13).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2006 - 15 WF 110/06

    Vereinfachte Festsetzung von Kindesunterhalt: Klage der Unterhaltsvorschusskasse

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2011 - 5 WF 61/11
    Der Anspruchsübergang steht damit unter der aufschiebenden Bedingung der künftigen Leistungsgewährung (BGH, a.a.O.; OLG Köln, FamRZ 2003, 107/108; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1769; OLG Schleswig, FamRZ 2008, 1092; vgl. auch BGH,FamRZ 1992, 797/799 zu § 90 Abs. 2 BSHG).
  • BGH, 16.03.1999 - XI ZR 209/98

    Auslegung einer Verurteilung Zug um Zug

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2011 - 5 WF 61/11
    Zwar darf in Zweifelsfällen der Entscheidungstenor nicht isoliert betrachtet werden, vielmehr müssen Tatbestand, Entscheidungsgründe und das zugrunde liegende Parteivorbringen zur Ermittlung dessen, worüber entschieden worden ist, herangezogen werden (BGH, NJW-RR 1999, 1006).
  • OLG Köln, 06.02.2002 - 27 WF 255/01

    Familienrecht; Verfahrensrecht; Voraussetzungen für Erteilung der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2011 - 5 WF 61/11
    Der Anspruchsübergang steht damit unter der aufschiebenden Bedingung der künftigen Leistungsgewährung (BGH, a.a.O.; OLG Köln, FamRZ 2003, 107/108; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1769; OLG Schleswig, FamRZ 2008, 1092; vgl. auch BGH,FamRZ 1992, 797/799 zu § 90 Abs. 2 BSHG).
  • KG, 12.08.1997 - 1 W 491/96

    Recht des Sonderrechtsnachfolgers auf Ausfertigung einer notariellen Urkunde

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